Kostenrückerstattung

 

Krankenkassen:
Die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich sehen keine Rückerstattung des Honorars für Diät- und Ernährungsberatungen vor.

 

Private Zusatzversicherung:
Bei Abschluss einer privaten Zusatz-Krankenversicherung mit inkludiertem ambulanten Tarif, zahlt die Versicherung in den meisten Fällen das gesamte Beratungshonorar. Dazu reichen Sie bitte die Honorarrechnung und eine Bestätigung Ihres Hausarztes bei der privaten Zusatz -Krankenversicherung ein.

Selbstständige Unternehmer:

erhalten jährlich von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft den sogenannten "Gesundheitshunderter".

Für einige gesundheitsfördernde Maßnahmen zahlt die SVA der gewerbl. Wirtschaft € 100,00, u. a. auch eine Diätberatung. Weitere Infos zum "Gesundheits-100er" finden Sie auf der SVA-Webseite.

 

Quelle: Verband der Diätologen Österreichs.

https://www.diaetologen.at/ueber-uns/honorarrichtlinien/